Zum Inhalt springen
NOVAWERK – Engineering, Facility & Renovation Services

E-Check: Wann ist er Pflicht und was kostet er?

5 Min. Lesezeit 916 Wörter

Dieser Text muss vor dem Launch geprüft werden

Der Artikel wurde beim Aufbau der Website geschrieben und ist noch nicht fachlich freigegeben. Er enthält Aussagen über Normen, Pflichten und Abläufe. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall fragen Sie uns bitte direkt.

Für Privatwohnungen gibt es keine gesetzliche Prüfpflicht. Für Gewerbe schon. Dazwischen liegt der Teil, der die meisten Fragen verursacht.

Beim E-Check gehen zwei verschiedene Dinge durcheinander, und deshalb ist die Antwort auf „ist das Pflicht?" häufig falsch. Es geht um zwei Gruppen von Eigentümern mit unterschiedlichen Pflichten — und um einen Bereich dazwischen, in dem es keine eindeutige Pflicht gibt, aber trotzdem gute Gründe.

Für Gewerbe: es gibt eine Pflicht

Arbeitgeber sind verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3). Die Prüfung ist dokumentationspflichtig: Ohne Protokoll ist sie nicht nachgewiesen.

Wie oft geprüft werden muss, ergibt sich nicht aus einer Tabelle, sondern aus einer Gefährdungsbeurteilung: Entscheidend sind die Nutzung, die Umgebung (Feuchtigkeit, Staub, mechanische Belastung) und die Fehlerhäufigkeit. In einem trockenen Büro sind die Abstände größer als in einer Werkstatt oder in einer Gastronomieküche.

Für Privatwohnungen: es gibt keine gesetzliche Prüfpflicht

Für eine selbst genutzte Wohnung schreibt kein Gesetz einen E-Check in festen Abständen vor. Das ist der Punkt, an dem viele Beratungsseiten enden — und die eigentliche Frage offen lassen.

Denn eine Pflicht zur Prüfung gibt es nicht, aber eine Verantwortung für den Zustand schon: Als Eigentümer haften Sie für Schäden, die aus Ihrer Anlage entstehen. Wenn es nach einem Brand oder einem Stromunfall um die Frage geht, ob die Anlage dem anerkannten Stand der Technik entsprach, ist ein Prüfprotokoll die einzige Antwort, die zählt.

Dasselbe gilt bei einem Schadenfall mit der Versicherung: Eine Prüfung ersetzt keine Versicherung, aber sie beantwortet die Frage nach dem Sorgfaltsnachweis.

Wann eine Prüfung besonders naheliegt

  • Die Anlage ist mehrere Jahrzehnte alt und der letzte Stand ist unbekannt.
  • Beim Umbau, beim Kauf oder beim Einzug wurde nichts geprüft.
  • Eine Versicherung oder ein Käufer verlangt einen Nachweis.
  • Es gab bereits einen Zwischenfall: eine Sicherung, die wiederholt auslöst, oder ein FI-Schalter, der auslöst.
  • Vor einer Erweiterung — etwa einer Wallbox oder einer Wärmepumpe. Dann ist die Prüfung ohnehin Teil der Arbeit.

Wodurch die Kosten entstehen

Der Aufwand einer Prüfung richtet sich nicht nach der Wohnfläche, sondern nach drei Dingen:

Erstens die Anzahl der Stromkreise. Die Fläche sagt wenig aus: Eine Altbauwohnung mit vierzig Jahren gewachsener Installation hat mehr Stromkreise als eine gleich große Neubauwohnung. Geprüft wird pro Stromkreis.

Zweitens die Zugänglichkeit. Jede Abzweigdose, jede Steckdose und jedes Gerät muss erreichbar sein. Bei eingebauten Küchen, vollgestellten Kellern oder Deckendosen ohne Revisionsöffnung dauert es länger.

Drittens der Umfang. Eine Sichtprüfung ist weniger Aufwand als eine vollständige Prüfung mit Messung der Schutzmaßnahmen und Auslösezeiten. Bei Gewerbe ist die vollständige Variante der Normalfall.

Was ein Protokoll enthalten sollte

Ein Protokoll, das nur „geprüft, in Ordnung" sagt, ist wertlos. Es muss enthalten:

  • welche Anlagenteile geprüft wurden
  • welche Messwerte festgestellt wurden
  • welche Mängel gefunden wurden — mit Einschätzung, wie dringend sie sind
  • wer geprüft hat und wann
  • wann die nächste Prüfung fällig ist

Der letzte Punkt ist der, an den die meisten nicht denken. Ohne Frist hat man einen Nachweis, dass irgendwann einmal geprüft wurde — und die Frage „wann war das zuletzt" bleibt offen.

Was bei der Prüfung herauskommt

Nicht jede Prüfung endet mit einer Mängelliste, und nicht jeder gefundene Punkt ist eine Gefahr. Sinnvoll ist eine Einteilung in drei Gruppen: sofort beheben (eine konkrete Gefahr), mittelfristig beheben (verschleißbedingt, wird zum Problem), und beobachten (Hinweis für die nächste Sanierung).

Diese Einteilung ist der eigentliche Nutzen der Prüfung. Eine Liste mit zwanzig Punkten und ohne Reihenfolge hilft niemandem.

Was ein E-Check nicht ist

Drei Missverständnisse begegnen uns regelmäßig, und es lohnt sich, sie vorher auszuräumen.

Ein E-Check ist keine Reparatur. Er stellt fest, in welchem Zustand die Anlage ist. Gefundene Mängel sind eine eigene Arbeit, und sie werden getrennt angeboten. Wer eine Prüfung beauftragt, bekommt einen Befund — keine Instandsetzung.

Ein E-Check ist kein Energieausweis. Es geht um die Sicherheit der elektrischen Anlage, nicht um den Stromverbrauch des Gebäudes. Für den Energieausweis ist ein anderer Sachverständiger zuständig.

Ein E-Check ist keine Garantie. Geprüft wird der Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung, mit den Verfahren, die dafür vorgesehen sind. Eine Prüfung verhindert keinen Defekt, der danach entsteht — sie macht sichtbar, was zum Prüfzeitpunkt nicht in Ordnung war.

Wie ein Termin abläuft

Für einen Termin in einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus sollte jemand anwesend sein, der die Räume öffnen kann. Der Ablauf ist meist derselbe:

  1. Erst der Verteiler. Zustand, Alter, Absicherung, Beschriftung, Fehlerstromschutz. Das ist der Ausgangspunkt für alles Weitere.
  2. Dann die Stromkreise. Sichtprüfung der Leitungen und Anschlüsse, soweit sie zugänglich sind, danach die Messungen.
  3. Zum Schluss die Auffälligkeiten. Wir gehen die gefundenen Punkte gemeinsam durch und beantworten Fragen direkt — das ist der Teil, der am Telefon nicht funktioniert.

Sie erhalten das Protokoll im Anschluss schriftlich. Wenn dabei Mängel mit einer konkreten Gefahr gefunden werden, sagen wir das nicht erst im Protokoll, sondern während des Termins.

Für Eigentümergemeinschaften

In Häusern mit mehreren Wohnungen ist die Prüfung ein wiederkehrender Posten in der Wirtschaftsplanung. Für die Verwaltung ist wichtig, dass das Protokoll als Nachweis gegenüber den Eigentümern taugt: mit Datum, geprüften Anlagenteilen, Messwerten und einer Empfehlung für die nächste Frist. Ein Ergebnis in zwei Zeilen reicht dafür nicht.

Häufige Fragen

Wie alt darf ein E-Check sein?

Für Privatwohnungen gibt es keine Frist. Für Gewerbe ergibt sie sich aus der Gefährdungsbeurteilung und liegt häufig im Bereich von einem bis vier Jahren. Im Protokoll steht eine konkrete Empfehlung für die nächste Prüfung.

Reicht ein E-Check für die Versicherung?

Als Nachweis der Sorgfalt ja — ob im Schadensfall tatsächlich gezahlt wird, entscheidet aber Ihr Vertrag. Zu den Bedingungen Ihres Vertrags können wir keine Auskunft geben; dafür ist Ihr Versicherer oder ein Versicherungsmakler zuständig.

Müssen Mängel sofort behoben werden?

Nur bei einer konkreten Gefahr — und darauf weisen wir im Protokoll ausdrücklich hin. Alles andere ist eine Empfehlung mit Frist. Sie entscheiden, was wann gemacht wird.

Prüfen Sie auch Anlagen, die nicht von Ihnen installiert wurden?

Ja. Der E-Check ist eine Bestandsprüfung — er beurteilt unabhängig davon, wer die Anlage gebaut hat. Wir übernehmen keine Verantwortung für die ursprüngliche Ausführung, sondern beurteilen den vorgefundenen Zustand.

E-Check & DGUV V3 anfragen

Schildern Sie kurz, worum es geht. Wir melden uns und sagen Ihnen, was in Ihrem Fall möglich ist — die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich.

Mo–Fr 7–18 Uhr · Notdienst 24/7

Weiterlesen